© Marion Eder

Präventionskonzept

1. Leitbild

AUFMERKSAM SEIN – WACH SEIN – hinsehen und schützen!

 

Dieses Leitbild beschreibt den Rahmen, der den Raum für diese Begegnungen stützt. Vor diesem Hintergrund wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die vom Leiter des Pastoralen Raumes Medebach Hallenberg, Herrn Pfarrer Dr. Achim Funder, mit der Erstellung des Schutzkonzeptes beauftragt wurde. Dieser Arbeitsgruppe gehören an:

  • Pfarrer Dr. Achim Funder als Leiter des Pastoralen Raumes Medebach Hallenberg
  • Pastoralteam des Pastoralen Raumes Medebach Hallenberg
  • Ulrike Schubert als zuständige Außendienstmitarbeiterin

Das Wohl der uns anvertrauten Menschen war und ist in unseren Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes ein grundsätzliches Anliegen. Daher soll das vorliegende Schutzkonzept die Grundlage für unser Selbstverständnis und für die Arbeit in unseren Gemeinden bilden, mit dem Ziel in allen Pastoralen Bereichen eine „Kultur der Achtsamkeit“ aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln.Es soll die Rechte der Kinder, Jugendlichen und auch erwachsenen Schutzbefohlenen in unseren Gemeinden sichern und ihr Wohl umfassend schützen. Der enthaltene Handlungsleitfaden soll allen hauptberuflich sowie neben- und ehrenamtlich Tätigen und unseren Gruppierungen Sicherheit geben. Es ruft zur Reflexion des eigenen Handelns auf, um daraus konkrete Handlungen und Praktiken abzuleiten.

Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen. Diese nehmen wir wahr durch genaues Hinsehen, klares Benennen von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen, verbunden mit der Bereitschaft zu notwendigen Veränderungen, die zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beitragen. Für alle Beschäftigten ist Prävention gegen sexualisierte Gewalt Grundlage ihres Handelns.

Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist somit ein erkennbares Qualitätsmerkmal der Seelsorge und kirchlichen Arbeit in unseren Gemeinden und Gruppierungen.

 

 

2. Ziele

Das Wohl der uns anvertrauten Menschen war und ist in unseren Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes ein grundsätzliches Anliegen. Daher soll das vorliegende Schutzkonzept die Grundlage für unser Selbstverständnis und für die Arbeit in unseren Gemeinden bilden, mit dem Ziel in allen Pastoralen Bereichen eine „Kultur der Achtsamkeit“ aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln.

Es soll die Rechte der Kinder, Jugendlichen und auch erwachsenen Schutzbefohlenen in unseren Gemeinden sichern und ihr Wohl umfassend schützen. Der enthaltene Handlungsleitfaden soll allen hauptberuflich sowie neben- und ehrenamtlich Tätigen und unseren Gruppierungen Sicherheit geben. Es ruft zur Reflexion des eigenen Handelns auf, um daraus konkrete Handlungen und Praktiken abzuleiten.

Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen. Diese nehmen wir wahr durch genaues Hinsehen, klares Benennen von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen, verbunden mit der Bereitschaft zu notwendigen Veränderungen, die zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beitragen. Für alle Beschäftigten ist Prävention gegen sexualisierte Gewalt Grundlage ihres Handelns.

Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist somit ein erkennbares Qualitätsmerkmal der Seelsorge und kirchlichen Arbeit in unseren Gemeinden und Gruppierungen.

 

 

Risikoanalyse

 

  1. Vorbereitende Maßnahmen: Erhebungen

Die Risikoanalyse ist ein wesentliches Instrument um Gefahrenpotentiale und mögliche Gelegenheitsstrukturen in unseren Gremien und Einrichtungen zu erkennen. Hierdurch wurden Organisationsstrukturen und alltägliche Arbeitsabläufe auf Risiken und Schwachstellen, die Gewalt ermöglichen oder begünstigen in den Blick genommen.

Die Ergebnisse unserer Risikoanalyse waren neben der Präventionsordnung selbst Grundlage für die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes und vor allem des Verhaltenskodexes.

 

Analysen erfolgten durch folgende Personengruppen:

-Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte und Pastoralteam

-Veranstalter von Ferienfreizeiten

-Organisatoren von Kinderbetreuung bei Gottesdiensten

-Ministrantenleiterrunden

Gemeinsam haben wir, ehrenamtlich und hauptberuflich Tätige unseres Pastoralen Raumes, Mitglieder der verschiedenen Gruppen und Tätigkeitsbereiche, Gefahrenpotentiale in den alltäglichen Aufgabenbereichen in den Blick genommen. Außer beispielhaften Gesprächen mit Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen haben wir einen Fragenkatalog erstellt, und dadurch ehrenamtlich Mitarbeitenden der verschiedenen Altersgruppen an der Erstellung der Risikoanalyse beteiligt.

 

  1. Kinder, Jugendliche und schutzbefohlene und hilfebedürftige Erwachsene

2.1 Kinder und Jugendliche (überwiegend in unseren eigenen Räumlichkeiten)

 

Messdiener/innen In allen Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes – Gruppenleiter/innen

– Pastoralteam

Sternsinger/innen In allen Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes – Gruppenleiter/innen

– Pastoralteam

Erstkommunionvorbereitung Im Pastoralen Raum – Pastoralteam
– Katecheten
Firmvorbereitung mit Katecheten Im Pastoralen Raum – Pastoralteam
– Katecheten
Kinderchöre/
Jugendchöre
Im Pastoralen Raum – Dekanatskirchenmusiker/Verantwortliche

 

2.2 Erwachsene

Senioren In allen Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes – Verantwortliche

– Pastoralteam

Menschen mit
Behinderungen
In allen Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes – Verantwortliche

– Pastoralteam

Hilfebedürftige Personen In allen Kirchengemeinden des Pastoralen Raumes Pastoralteam/Katecheten

 

  1. Einstufung bzw. Bewertung von Risikobereichen

Wir haben anhand von Tätigkeitsfeldern Bewertungen vorgenommen (siehe Einstufung der Tätigkeitsfelder). In vielen unserer Tätigkeitsfelder ist das Gefährdungspotential eher gering, weil wir mit erwachsenen Menschen auf Augenhöhe tätig sind. Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist in unserem Pastoralen Raum in vielfältiger Form üblich: Messdiener/innen, Kommunion- und Firmvorbereitung, Sternsingeraktionen etc. Hier ist das Risiko deutlich höher.

Aber auch in Bereichen mit schutzbefohlenen, wenig wehrhaften Erwachsenen sind wir aktiv: Seniorenarbeit, Geburtstagsbesuche, Krankenbesuche etc.

Unser Engagement findet statt in Gemeinderäumen, Senioren- und Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften, Jugendhäusern, Schützenhallen und im privaten Raum.

 

Folgende Kriterien weisen auf eine höhere Gefährdung hin:

 

A   Eins-zu-Eins-Betreuung

(keine äußere Kontrolle – Beispiele: Besuchsdienste, Fahrdienste, Hauskommunion)

B   Abhängigkeits- und Machtverhältnisse

(alle Aufgaben mit Kindern und Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen –  Beispiele: Gruppenstunden, Freizeiten, Ausflüge, Besuchsdienste, Kontakte zwischen     Messdiener/innen und Küster/innen)

C   mangelndes Sprachverständnis und kulturelle Unterschiede

(z. B. Flüchtlinge)

D   eingeschränkte intellektuelle Fähigkeiten

(z. B. in seltenen Fällen bei Besuchsdiensten, Hauskommunionen bei dementiell
veränderten Menschen)

E    „Risiko-Orte“

(Eins-zu-Eins-Kontakte, Gruppenstunden etc. in nicht gut einsehbaren
Gemeinderäumen, allein lebende, schutzbefohlene Menschen in ihren Wohnungen …)

F    Übernachtung

(z. B. Freizeiten für Kinder und Jugendliche …)

Die Einstufung eines Tätigkeitsfeldes ist davon abhängig gemacht worden, inwieweit bestimmte Risikofaktoren möglich sind. Im Folgenden sind die Zielgruppen aufgeführt, die in Gemeinden und Einrichtungen sexualisierter Gewalt ausgesetzt sein können:

 

Zielgruppen/Tätigkeitsfelder mögliche Risikofaktoren/Kriterien Einstufung
Jungen und Mädchen als Messdiener A – B – E – F hoch
Ferienfreizeiten A – B – C – D – E – F hoch
Sternsinger/innen B – E niedrig
St. Martin / Krippenspiele B – E niedrig
Erstkommunionvorbereitung A – B – C – D – E – F hoch
Firmvorbereitung A – B – C – D – E – F hoch
Seniorennachmittage A – E niedrig
Besuchsdienste A – B – D – E hoch
Krankenkommunion A – B – D – E hoch
Kinder- und Jugendarbeit A – B – C – D – E – F hoch
Kinder- und Familienliturgiekreise B – E niedrig
Seelsorgeunterricht durch hauptamtlich Beschäftigte A – B – C mittel

 

Kinderchöre/Jugendchöre A – B – D – E – F hoch
Mutter-Kind-Gruppen B – C – D – E mittel

[erstellt in Anlehnung an die die Systematik des Institutionalisierten Schutzkonzeptes der CKD im Erzbistum Paderborn e.V.

 

 

Verhaltenskodex

Für alle im Pastoralen Raum Medebach Hallenberg seelsorglich, pastoral, pädagogisch und erlebnisfreizeitorientiert Handelnden gilt sowohl im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, als auch mit hilfesuchenden und schutzbefohlenen Erwachsenen ein respektvoller Umgang. Alle Begegnungen sollen geprägt sein von Achtsamkeit, Aufmerksamkeit, Wertschätzung und Transparenz.

Durch eine reflektierte und sensible Präventionsarbeit sollen alle Beschäftigten den Kontakt mit Kindern, Jugendlichen, schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen verantwortungsvoll gestalten, im Bewusstsein ihrer eigenen Rolle und Funktion als besondere Vertrauens- und Autoritätsperson. Deshalb sind klare und verbindliche Regeln bezüglich eines achtsamen, aufmeksamen und respektvollen Umgangs mit den uns anvertrauten Menschen notwendig.

Der Verhaltenskodex (siehe Anhang) wird von allen hier Tätigen durch eigenhändige Unterschrift anerkannt.

 

 

Konkrete Maßnahmen

 

  1. Persönliche Eignung von Mitarbeitenden

Damit der  Schutz der uns Anvertrauten in allen unseren Gruppierungen, Veranstaltungen und Angeboten nachhaltig gewährleistet ist, integrieren die Leitungsverantwortlichen die Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt beim Erstgespräch mit ehrenamtlich Tätigen sowie im Vorstellungsgespräch mit hauptberuflichen Personen. Darüber hinaus wird die Prävention gegen sexualisierte Gewalt in regelmäßigen Abständen in Mitarbeiter- oder Teambesprechungen thematisiert.

Inhalte sind:

  • wertschätzende Grundhaltung
  • respektvoller Umgang
  • angemessenes Verhalten gegenüber den uns Anvertrauten
  • angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz zu den anvertrauten Personen
  • Basiswissen zum grenzachtenden Umgang
  • Aus- und Fortbildungsbedarf auf diesem Gebiet

Selbstverständliche Grundlage im Pastoralen Raum ist, dass die gesetzlichen Vorgaben bei allen Personaleinsätzen eingehalten werden. Die Leitung des Pastoralen Raumes oder die durch die Leitung Beauftragten tragen Sorge dafür, dass nur Personen mit der pädagogischen Arbeit mit uns Anvertrauten betraut werden, die neben erforderlichen fachlichen, auch über die persönliche Eignung verfügen.

 

  1. Erweitertes Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Selbstauskunftserklärung

In unseren Gemeinden werden keine Personen eingesetzt, die rechtskräftig wegen einer in § 2 Absatz 2 oder 3 PrävO genannten Straftat verurteilt sind.

Hauptberuflich Beschäftigte sowie ehrenamtlich Tätige müssen, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, gemessen nach Art, Dauer und Intensität des Einsatzes, ein erweitertes Führungszeugnis bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.

Darüber hinaus fordern wir von allen Beschäftigten gemäß § 2 Abs. 7 (Präventionsordnung) einmalig eine Selbstauskunftserklärung (siehe Anhang) abzugeben bei der Präventionsfachkraft zu Beginn ihrer jeweiligen Tätigkeit. Für alle Ehrenamtlichen löst der Verhaltenskodex die Selbstauskunftserklärung ab. Sie müssen sich an ihn halten und ihn unterschreiben. Der KV ist für die Einholung zuständig und verantwortlich. Die unterschriebenen Verhaltenskodexe werden im Pfarrbüro in Medebach aufbewahrt. Ebenso wird mit dem Erhalt, der Kenntnisnahme und der Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex verfahren.

Eine Ausnahme gilt hier für alle ehrenamtlich Tätigen (siehe Ausführungsbestimmungen II zu § 5 PrävO ).

In der Selbstauskunftserklärung versichern die Tätigen, dass sie nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt sind und auch in diesem Zusammenhang kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet ist. Im Falle, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde, verpflichten sie sich, dies dem Leiter des Pastoralen Raumes bzw. der Person, die die Beschäftige zur ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen.

 

  1. Schulungskonzept Prävention sexualisierte Gewalt

Alle Beschäftigten und alle ehrenamtlich Tätigen sollen in ihrem Arbeitsfeld ein entsprechendes Basiswissen über sexualisierte Gewalt erwerben und dadurch eine notwendige Handlungssicherheit haben.

Grundsätzlich ist die Teilnahme an den Präventionsschulungen verpflichtend. Spätestens nach fünf Jahren werden die Schulungsinhalte aufgefrischt bzw. vertieft.

In den Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt geht es nicht nur um reine Wissensvermittlung. Auch das Hinwirken auf eine Haltung, die Vermittlung von Sprachfähigkeit und Kommunikationskompetenz sind Bestandteile dieser Schulungen. Deshalb werden auch die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände, wenn sie Umgang mit Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen haben, zu den Präventionsschulungen eingeladen, weil sie Personen in besonderer Verantwortung sind.

Die Schulungsanforderung richtet sich nach dem Curriculum für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Erzbistums Paderborn (Handreichung zum Thema Prävention im Erzbistum Paderborn, Themenbereich C, Anlage 16, S. 55 ff.). Die Organisation regelmäßig stattfindender Schulungen liegt im Verantwortungsbereich von der Präventionsfachkraft. So kann gewährleistet werden, dass die Vorgaben erfüllt werden.

Auch durch das Dekanat und die kefb Arnsberg gibt es das Angebot von Schulung, Begleitung und Unterstützung.

(Schulungsumfänge siehe Anhang)

 

  1. Beschwerdewege

Um die uns Anvertrauten vor unangemessenem, grenzverletzendem Verhalten oder sexualisierter Gewalt zu schützen, ist es nötig, dass sie ihre Rechte kennen und von den entsprechend schützenden Strukturen wissen und die Möglichkeit haben, sich zu beschweren. Dazu müssen die Beschwerdewege bekannt und transparent sein.

Beratungs- und Beschwerdestellen sowie Melde- und Verfahrensweisen für Schutzbefohlene und Sorgeberechtigte, ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitende sind Gegenstand der Präventionsschulungen.

Meldungen und auch Rückmeldungen werden von der jeweiligen Leitung der Gruppe, bei der Präventionsfachkraft, einem persönlich vertrauten Mitglied des Pastoralteams bzw. dem Leiter des Pastoralen Raumes entgegengenommen. Meldungen sind jedoch auch indirekt möglich: postalisch, telefonisch, Kommunikation über Dritte, eventuell digital.

Die Beschwerdewege sollen für alle Beteiligten transparent und zugänglich sein. Alle Meldungen müssen ernst genommen und behandelt werden.

Erster Ansprechpartner ist die Präventionsfachkraft Frau Julia Schüngel.

Eine Vermutung bzw. Kenntnis von sexualisierter Gewalt stellt eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Den Verantwortlichen im Pastoralen Raum Medebach Hallenberg ist wichtig, dass jeder Vermutung und jeder Mitteilung mit größtmöglicher Sorgfalt, Umsicht und Diskretion nachgegangen wird.

Die Verfahrenswege sind in den Handlungsleitfäden (siehe Anhang) beschrieben.

 

  1. Handlungsleitfaden

Zum Schutz der (ehrenamtlich) Beschäftigten, die sich im Fall einer Mitteilung oder einer Vermutung in einer emotional belastenden Situation befinden, ist ein entsprechender Handlungsleitfaden entwickelt und es ist beschrieben, wie zu verfahren ist.

Die Handlungsleitfäden für die unterschiedlichen Gruppierungen, Einrichtungen und Dienste befinden sich im Anhang.

Das Vorgehen bei einer Vermutung, einer Mitteilung oder Grenzverletzung unter Teilnehmenden in einem Fall von sexualisierter Gewalt wird allen Tätigen im Pastoralen Raum bekannt gemacht.

 

 

  1. Präventionsfachkraft, Ansprechpartner/innen und Beratungsstellen

Als ausgebildete Präventionsfachkraft steht Frau Julia Schüngel zur Verfügung.

Änderungen in der Person der zuständigen Präventionsfachkraft werden umgehend veröffentlicht. Sie ist für sämtliche Fragen, auch im Vermutungs- oder Mitteilungsfall ansprechbar. Um die Beschwerdewege einfach und transparent zu gestalten, könnten außer der Präventionsfachkraft künftig weitere Ansprechpartner/innen zur Verfügung stehen, die die jeweiligen Gemeinden im Blick haben.

Kontaktdaten / Beratungsstellen

Die Kontaktdaten der Präventionsfachkraft, der Missbrauchsbeauftragten und der Beratungsstellen sind im Anhang zu finden. Diese Kontaktdaten werden allen Gemeindemitgliedern bekannt gegeben.

Weitere Informationen zur Prävention von sexualisierter Gewalt lassen sich unter:
www.praevention-erzbistum-paderborn.de finden

 

 

  1. Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Kinder- und Jugendleiter/innen werden in Gruppenleiterkursen und Präventionsschulungen ausgebildet, um eine verantwortungsvolle Leitungstätigkeit ausführen zu können. Langfristige Zielsetzung ist, Kinder und Jugendliche zu stärken, ihnen ihre Rechte zu vermitteln und so einen respektvollen, sensiblen und achtsamen Umgang miteinander zu vermitteln.

 

 

8. Qualitätssicherung

Das Institutionelle Schutzkonzept wird spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten bezüglich der Konzeption und Umsetzung überprüft und ggf. angepasst. Nach einem Vorfall wird sofort überprüft, ob es einer Weiterentwicklung oder Konkretisierung bzw. Anpassung von Teilen des Institutionellen Schutzkonzeptes bedarf. Das gilt auch, wenn neue fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt zu berücksichtigen sind.

 

 

9.Quellenangaben

Sämtliche Informationen zum Thema „Prävention im Erzbistum Paderborn“ finden sich gebündelt auf der Internetseite www.praevention-erzbistum-paderborn.de

 

 

Anlagen

 

Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex beschreibt den Umgang miteinander, insbesondere den Umgang mit Kindern und Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Pastoralen Raum Medebach-Hallenberg.

  • Wir pflegen einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander, der von Wertschätzung geprägt ist: dadurch soll sichergestellt werden, dass persönliche Grenzen wahrgenommen und beachtet werden.
  • Wir achten die Persönlichkeitsrechte und die Intimsphäre der uns anvertrauten Menschen. Körperkontakt ist nur in Ordnung, wenn beide Seiten zustimmen.
  • Körperkontakte zu Kindern gehen ausschließlich von diesen selbst aus.
  • Finden Grenzverletzungen statt, muss eine Entschuldigung ausgesprochen bzw. herbeigeführt werden. Auch das Wahren von Eigentum gehört zur Beachtung der Intimsphäre.
  • Individuelle Grenzempfindungen werden ernst genommen, geachtet und keinesfalls kommentiert. Nehmen wir Grenzverletzungen jeglicher Art in unserem Umfeld wahr, handeln wir besonnen und greifen auch entschieden ein.
  • Alle Tätigen achten auf ein ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz; 1 zu 1 Situationen sind zu vermeiden. Falls doch nötig, muss im Zweifelsfall das jeweils zuständige Leitungsteam (Jugendleiter / Gruppenleiter) darüber informiert sein.
  • Wir sind aufmerksam für Veränderungen im Verhalten der uns anvertrauen Personen (evtl. auch körperliche Anzeichen).
  • Wir nutzen eine Sprache und Wortwahl, die respektvoll ist. Es gehört zu unseren Aufgaben, zu beachten wie Kinder und Jugendliche untereinander kommunizieren. Bei unangebrachter Wortwahl wird dies altersgerecht thematisiert.
  • Lob, positives Hervorheben, Aufmuntern und Mut zusprechen kann den uns anvertrauten Personen zur persönlichen Entfaltung verhelfen.
  • Jegliche Form von Verängstigung oder Einschüchterung ist zu unterlassen.
  • Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing.
  • Unser Verhalten im Umgang mit den uns anvertrauten Menschen soll regelmäßig reflektiert werden.
  • Bei Auffälligkeiten sehen wir genau hin und handeln besonnen nach den vorgegebenen Handlungsschritten.
  • Auch im Falle von Disziplinierungsmaßnahmen sind die aufgeführten Punkte vom Verhaltenskodexs weiter zu beachten.
  • Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornografischem Inhalten sind in kirchlichen Einrichtungen und Kontexten verboten.
  • Bei der Nutzung von Handy und/oder Internet wird auf verantwortungsvolle und gewaltfreie Nutzung geachtet.
  • Filmen und Fotografieren setzt grundsätzlich das Einverständnis der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten voraus. Die Persönlichkeitsrechte und das Recht am Bild werden eingehalten.
  • Einzelnen Schutzbedürftigen dürfen keine Geschenke, finanzielle Zuwendungen oder Vergünstigungen gegeben werden. Diese sind nur im Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabe/Aktion erlaubt.

 

Grundsätzliches im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

  • Das Jugendschutzgesetz wird in allen Punkten beachtet.
  • Umkleiden, Duschen und Körperpflege dürfen nicht gleichzeitig mit Schutzbefohlenen im selben Raum stattfinden.
  • Kinder und Jugendliche übernachten nach Geschlechtern getrennt.
  • Mitarbeitende übernachten nicht gemeinsam mit den anvertrauten Personen in einem Zimmer/Zelt. Sollte dies aus räumlichen Gründen unabdingbar sein, wird dies zuvor mit den Erziehungsberechtigten kommuniziert.
  • Soziale Netzwerke werden im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen nur für organisatorische Zwecke genutzt.
  • Arbeitsmaterialien, Filme und Spiele werden pädagogisch sinnvoll und altersentsprechend ausgewählt.

 

Grundsätzliches im Umgang mit schutzbefohlenen und hilfebedürftigen Erwachsenen 

  • Die besonderen Bedürfnisse von uns Anvertrauten sind zu beachten: eingeschränkte Sinne; Zeitpunkt und Länge eines Besuchs; Angemessenheit und ausdrücklicher Wunsch; Notwendigkeit einer besonderen Aufmerksamkeit.
  • Schutzbefohlene und hilfebedürftige Menschen werden respektvoll behandelt.
  • Hilfe bieten wir nur im Rahmen unserer Möglichkeiten an. Wenn erforderlich, geben wir Fragen und Bedürfnisse an das Pflegepersonal oder Angehörige weiter.
  • Im Gespräch hören wir aufmerksam zu. Inhalte werden nicht an unberechtigte Dritte weiter gegeben. Wenn gewünscht, vereinbaren wir einen weiteren Besuch.
  • Nehmen wir offensichtlichen Hilfebedarf oder Verwahrlosung wahr, sprechen wir dies bei der betroffenen Person mit Bedacht an oder nehmen – unter der Wahrung von Diskretion – Kontakt zu Angehörigen auf.

 

                                  Selbstauskunftserklärung

für  ehrenamtlich und hauptberuflich

Mitarbeitende im Pastoralen Raum Medebach Hallenberg

 

 

 

[Gemäß §5 Absatz 1 Sätze 2 und 3 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung) des Erzbistums Paderborn]

 

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Nachname, Vorname, Geburtsdatum

 

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Tätigkeit im Pastoralen Raum Medebach Hallenberg

 

In Ergänzung des von mir vorgelegten erw. Führungszeugnisses versichere ich, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt* rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist.

 

Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzten bzw. der Person, die mich zu meiner Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen.

 

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Ort und Datum Unterschrift

 

Hiermit bestätige ich den Erhalt des Verhaltenskodex aus dem Institutionellen Schutzkonzept im Pastoralen Raum Medebach Hallenberg. Diesen habe ich inhaltlich zur Kenntnis genommen und stimme mit den Zielen und Maßnahmen überein.

 

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Ort, Datum und Unterschrift

* §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184k, 201a, Abs. 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB

 

 

Schulungsumfang

 

 

Aufgabengebiet Grund­-

information

3 Std.

Basis­-

schulung

6 Std.

Intensiv-­

schulung

12 Std.

Hauptamtlich Beschäftigte X
Kirchenvorstände / Pfarrgemeinderäte X
Kinder- und Jugendchorleiter mit Übernachtung X X
Erstkommunionvorbereitung

mit Übernachtung

X  

X

Firmvorbereitung

mit Übernachtung

X  

X

Messdienerarbeit

mit Übernachtung

X  

X

Kinder- und Jugendarbeit

mit Übernachtung

X  

X

Beschäftigte im Pfarrbüro X
Küster/innen X
Kinder- und Familiengottesdienstteams X
WGF-Leiter/innen X
Kommunionhelfer/innen, Lektor/innen X  
Caritas-Mitarbeiter/innen (Besuchsdienste usw.) X
Kfd (Besuchsdienste usw.) X

 

 

Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen unter Teilnehmenden

 

Was tun bei verbalen oder körperlichen Grenzverletzungen zwischen Teilnehmenden?

 

Aktiv werden

  • aktiv werden und gleichzeitig Ruhe bewahren
  • „dazwischen gehen“ und Grenzverletzung unterbinden
  • Grenzverletzung und Übergriff deutlich benennen und stoppen

 

Situation klären

 

Offensiv Stellung

beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten

Vorfall im Verantwortlichenteam ansprechen

  • abwägen, ob Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist
  • Konsequenzen für die Urheber/innen beraten ggf. Information an den Träger (Leiter des Pastoralen Raumes oder der Präventionsfachkraft; s. Ansprechpartner und Kontaktadressen)
  • Information an die Eltern bei erheblichen Grenzverletzungen
  • eventuell zur Vorbereitung auf das Elterngespräch Kontakt zu einer Fachberatungsstelle aufnehmen (s. Ansprechpartner und Kontaktadressen)

 

Weiterarbeit in der Gruppe

 

Grundsätzliche Umgangsregeln mit der Gruppe überprüfen und (weiter) entwickeln

 

Präventionsarbeit verstärken

  • Gruppenregel (erneut) benennen und überprüfen
  • Beschwerdewege aufzeigen
  • Regeln von Nähe und Distanz in Erinnerung rufen und intensivieren

 

Handlungsleitfaden bei Vermutung einer Kindeswohlgefährdung

 

 

Was tun bei der Vermutung einer Gefährdung eines Kindes /Jugendlichen?

 

Wahrnehmen und dokumentieren

  • Ruhe bewahren
  • die eigene Wahrnehmung ernst nehmen
  • keine überstürzten Reaktionen/Aktionen
  • niemals direkte Konfrontation des vermuteten Täters, der vermuteten Täterin
  • das Verhalten der (vermeintlich) betroffenen Person beobachten
  • keine eigenen Ermittlungen vornehmen oder Befragungen durchführen
  • die Dokumentation zeitnah erstellen (s. letzte Seite)

Besonnenheit

  • mit einer Person des eigenen Vertrauens besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden; ungute Gefühle ansprechen; die eigenen Grenzen akzeptieren; ggf. sich selbst Hilfe suchen; Kontakt zur Präventionsfachkraft, zum Träger/Leiter des Pastoralen Raumes oder zu Interventionsbeauftragten (s. Ansprechpersonen und Kontaktadressen)

Begründete Vermutung:

  • weitere Fachberatung einholen (Jugendamt oder Beratungsstellen, s. Ansprechpersonen und Kontaktadressen)

Weiterleiten und abgeben:

  • Bei einer begründeten Vermutung im kirchlichen Umfeld gegen einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte im pastoralen oder kirchlichen Dienst sind der Leiter des Pastoralen Raumes und auch (in der Regel durch ihn) die Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Paderborn zu informieren (s. Ansprechpersonen und Kontaktadressen). Von dort werden aktuelle Fälle an das örtliche Jugendamt bzw. an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
  • Bei einer begründeten Vermutung außerhalb kirchlicher Zusammenhänge ist Meldung beim örtlichen Jugendamt unter Beachtung des Opferschutzes zu machen (s. Ansprechpersonen und Kontaktadressen).

 

Handlungsleitfaden bei Mitteilung durch mögliche Opfer

 

Was tun, wenn ein Kind, eine Jugendliche, ein Jugendlicher, ein schutzbefohlener oder hilfebedürftiger Erwachsener von sexualisierter Gewalt, Misshandlungen oder Vernachlässigung berichtet?

 

Wahrnehmen und dokumentieren

  • Zuhören, Glauben schenken und Ruhe bewahren
  • Gespräche, Fakten und Situationen dokumentieren; die Person ermutigen, sich anzuvertrauen
  • auch Berichte über kleinere Grenzverletzungen ernst nehmen
  • Grenzen, Widerstände und zwiespältige Gefühle des Betroffenen respektieren
  • keine logischen Erklärungen einfordern
  • keine Suggestivfragen stellen
  • zweifelsfrei Partei für den Betroffenen ergreifen
  • keinen Druck ausüben, auch keinen Lösungsdruck
  • deutlich machen, dass man sich Hilfe und Unterstützung holen wird
  • keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen abgeben
  • keine Informationen an den oder die beschuldigte(n) Person(en)
  • versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache unternommen wird
  • keine Entscheidungen und weiteren Schritte ohne alters- entsprechende angemessene Einbeziehung des Betroffenen

Besonnen handeln

  • eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren
  • sich selbst Hilfe holen
  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Präventionsfachkraft
  • die Fachkraft kann über Beratungsstellen und Beschwerdewege informieren

Weiterleiten

  • bei begründeter Vermutung im kirchlichen Kontext gegen einen hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Beschäftigten muss umgehende Mitteilung an den Leiter des Pastoralen Raumes und auch (in der Regel durch ihn) die Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Paderborn gemacht werden.
  • Information an das Pastoralteam
  • Es ist Aufgabe der Leitung bzw. des Trägers (Leiter des Pastoralen Raumes), entsprechende Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen und Jugendamt bzw. die Strafverfolgungsbehörde zu informieren.

Hinzuziehen einer weiteren Fachberatung (s. Ansprechpersonen und Kontaktadressen)

  • durch die Fachberatungsstellen kann das Gefahrenrisiko eingeschätzt werden, weitere Handlungsschritte und Verfahrenswege geklärt werden hierfür gilt sowohl der Opferschutz als auch die Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern

 

Dokumentation Vermutung

Gemeinde:   ______________________________

Gruppe:        ______________________________

 

 

Wer hat etwas beobachtet? _________________________________
Um welches Kind / Jugendlichen /
Schutzbedürftigen geht es? Alter? (sensibel und verschwiegen mit Daten umgehen)
_________________________________
Was wurde konkret beobachtet? _________________________________
Was genau erschien seltsam, beunruhigend, verdächtig?
(Fakten – keine eigene Wertung oder Mutmaßung)
Wann?- Datum – Uhrzeit
_________________________________
Wer hat möglicherweise etwas mitbekommen? _________________________________
In welchem Kontext stand das Geschehene bzw. Beobachtete? _________________________________
Mit wem wurde bisher darüber gesprochen? _________________________________
Mögliches Vorwissen _________________________________
Welche Schritte / Absprachen sind geplant bzw. getroffen worden?
(siehe Handlungsleitfaden)
_________________________________
Sonstige Anmerkungen  

 

_________________________________

_________________________________

_________________________________

 

 

 

 

Fragebogen zur Schutz – und Risikoanalyse

in Kinder – und Jugendgruppen im PR Medebach – Hallenberg

 

Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, und versuchen Sie die Fragen kurz und präzise zu beantworten.

Gruppe, für die der Fragebogen ausgefüllt wird: _____________________________
Die Gruppe gehört zur Pfarrei:

 

_____________________________
Datum des Ausfüllens:

 

_____________________________
Ausfüllende Person:

 

_____________________________

 

Schutz- und Risikoanalyse
Zielgruppe
Entstehen in der Arbeit besondere Vertrauensverhältnisse?

 

_______________________________
Kann dem Ausnutzen des Vertrauensverhältnisses vorgebeugt werden? Wenn Ja, haben Sie Ideen wie?

 

_______________________________
Gibt es besondere (bauliche) Gegebenheiten, die Risiken bergen (z.B. im Pfarrheim, bei Transportsituationen oder bei Übernachtungssituationen)? Haben die Eltern davon Kenntnis?

 

_______________________________
In welchen Situationen entstehen 1:1-Betreuungen?

 

________________________________
Wie wird die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen geschützt?

 

________________________________
Struktur
Welche Organisations-, Ablauf- und Entscheidungsstrukturen gibt es? (Z.B. Wer ist Leiter, wer Mitarbeiter und für was verantwortlich?)

 

________________________________
Sind diese allen Beteiligten klar, den Mitarbeiter/innen sowie den Kindern, Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten?

 

________________________________
Sind die Aufgaben, Kompetenzen, Rollen von Leitungspersonal, Mitarbeiter/innen und Helfer/innen klar definiert und verbindlich geregelt?  

________________________________

Wissen alle was zu tun ist, wenn Schwierigkeiten auftauchen?

 

________________________________
Übernimmt die Leitung ihre Verantwortung? Interveniert sie, wenn sie über Fehlverhalten der Mitarbeitenden informiert wird?

 

________________________________
Gibt es eine Fehlerkultur? Werden Fehler als Möglichkeit, etwas zu lernen und zu verbessern, wahrgenommen?

 

________________________________

 

Welche Bedingungen, Strukturen oder Arbeitsabläufe können aus Tätersicht bei der Planung und Umsetzung von Taten genutzt werden?

 

________________________________

 

Wie sichtbar ist die Leitung mit ihrer Arbeit für die anderen? Welche Verhaltensweisen sind angemessen, welche nicht?

 

________________________________
Wie ist die Kommunikation mit Erziehungsberechtigen bzw. anderen Betreuungspersonen organisiert?

 

 

________________________________

 

Institutionelle Kultur/ individuelle Haltung
Gibt es für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen ein Regelwerk?

 

________________________________
Gibt es Regeln für den angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz oder ist dies dem Leitungspersonal überlassen?

 

 

________________________________

Gibt es nicht aufgearbeitete Vorerfahrungen mit der Thematik?

 

________________________________
Konzept
Gibt es konkrete Handlungsanweisungen für Leitungspersonal darüber, was im pädagogischen Umgang erlaubt ist und was nicht? (z.B.:

–       Dürfen Kinder und Jugendliche mit nach Hause genommen werden?

–       Werden Räume abgeschlossen, wenn Mitarbeitende allein mit Kindern und Jugendlichen sind?

–       Gibt es Bevorzugungen oder Benachteiligungen von Einzelnen?

–       Welche Arten von Geheimnissen sind erlaubt, was müssen alle wissen?

–       … )

 

________________________________

 

________________________________

 

________________________________

 

________________________________

Gibt es bereits Präventionsansätze, die in der täglichen Arbeit verankert sind (Kinder und Jugendliche stark machen, Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen, …)?

 

 

________________________________

Gibt es ein verbindliches Handlungskonzept, wenn doch etwas passiert?

 

 

________________________________

 

Persönliche Eignung
Wird mit neuem Leitungspersonal vor der Aufnahme ihrer Aufgabe über Prävention gesprochen?

 

________________________________
Ist das Thema Prävention in der Aus- und Fortbildung verankert?

 

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Verhaltenskodex
Sprache und Wortwahl
Was ist uns bei der Sprache und Wortwahl mit den Kindern und Jugendlichen, aber auch untereinander wichtig?

 

 

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Wie gehen wir mit der Sprache und Wortwahl der Kinder und Jugendlichen untereinander um? Wird sexualisierte Sprache toleriert?

 

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Gehen wir respektvoll und auf Augenhöhe miteinander um?

 

 

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Körperkontakte
Welche Grenzen in Bezug auf Körperkontakte sind uns in unserer Gruppe wichtig?

 

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Wie reagieren wir, wenn wir Kinder und Jugendliche beim Körperkontakt beobachten (Umarmen, Kuscheln, Küssen u.a.)?

 

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In welchen unserer Angebote spielen Körperkontakte eine besondere Rolle und was ist dabei zu beachten?

 

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Intimsphäre
Welche Regelungen gibt es für Übernachtungsveranstaltungen, Ferienfreizeiten, Schwimmbadbesuchen etc.? ________________________________
Nähe und Distanz
Wie nah darf ich einem anderen Menschen kommen: Sind z.B. Umarmungen, das Auskitzeln oder das Berühren eines Kindes oder Jugendlichen immer okay?

 

 

 

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Was entscheidet über diese Nähe bzw. diesen Abstand? In welcher Beziehung/Rolle stehe ich zu den Kindern oder Jugendlichen?

 

 

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Geschenke
In welchen Situationen sind Geschenke in unserer Gruppe zugelassen?

 

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Welche Grenzen sind uns hierzu wichtig?

 

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Medien und soziale Netzwerke
Welche Medien werden innerhalb der Gruppe genutzt (z.B. Smartphones, …)?

 

 

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Gibt es dazu einheitliche Regelungen z. B. zur allgemeinen Nutzung bei Treffen oder in Bezug auf den Kontakt zwischen Leitung und Teilnehmer/innen?

 

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Wie können wir Kinder und Jugendlichen den richtigen Umgang mit Medien bewusst machen?

 

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An welchen Stellen arbeiten wir selbst mit Medien in unserem Arbeitsalltag (Website, Flyer mit Bildern, soziale Netzwerke, …)?

 

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Gibt es klare Regeln für die Veröffentlichung und den Umgang mit Fotos/Videos und sind diese bekannt?

 

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Konsequenzen
Sind Konsequenzen bei falschem Verhalten klar oder werden diese spontan eingesetzt?

 

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–       Welche Folgen sind für Kinder und Jugendliche angemessen?

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Beschwerdewege
Kennen und fördern wir dir Rechte von Kindern und Jugendlichen?

 

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Wie gewährleisten wir die Umsetzung dieser Rechte?

 

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Wie wird in der Gruppe mit Beschwerden und Rückmeldungen umgegangen?

 

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Sind Ansprechpersonen dazu konkret benannt?

 

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Ist das Verfahren bei Meldung von Verdachtsfällen und Fehlverhalten in Bezug auf sexualisierte Gewalt bekannt?

 

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Ist klar, wer wann in welchem Umfang zu informieren ist?

 

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Aus- und Fortbildung
Welches Wissen haben wir in Bezug auf Präventionsschulungen?

 

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Kennen wir den Ansprechpartner für das Thema Prävention im PR?

 

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Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen
Werden in unserer Gruppe Maßnahmen, Angebote, Projekte zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt?

 

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In welcher Form werden Schutzbefohlene aktiv mit einbezogen?

 

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Sonstiges
Gibt es etwas das wir vergessen haben?

Möchten Sie noch etwas anmerken?

 

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Ansprechpartner/innen und Kontaktadressen

Leiter des Pastoralen Raumes:

Pfarrer Dr. Achim Funder

Schulstr. 4

59964 Medebach

Tel.:  02982 / 85 69

funder@pr-mh.de

 

Ansprechpartner im Bereich des Pastoralen Raumes:

 

Präventionsfachkraft

Julia Schüngel

Hammweg 8

59964 Medebach

Tel.: 0176 46799574

 

Verwaltungsleitung im Pastoralen Raum Medebach Hallenberg

Heiner Hast

Schulstr. 4

59964 Medebach

Tel. 0151 14755272

Heiner.hast@gvmitte.de

 

Ansprechpartnerin / Missbrauchsbeauftragte im Erzbistum Paderborn:

Gabriela Joepen

Rathausplatz 12

33098 Paderborn

Mail: missbrauchsbeauftraqte@ioepenkoeneke.de

Tel.: 0160 – 702 41 65

 

Dr. Martin Rehborn

Mail: missbrauchsbeauftraqter@erzbistum-paderborn.de

Tel.: 0170 – 844 50 99

 

Interventionsbeauftragte

Thomas Wendland

thomas.wendland@erzbistum-paderborn.de

Tel: 0171 – 863 18 98

0 52 51 – 125 17 01

 

Hilfetelefon

(anonyme Beratung) sexueller Missbrauch:

0800 – 225 55 30

 

Nummer gegen Kummer

Kinder- und Jugendtelefon: 116 111

Elterntelefon: 0800 – 111 0550

 

 

Beratungsstelle BELLADONNA
(gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch):

Tel: 0 52 51 / 121 96 19

belladonna@skf-paderborn.de

 

Katholische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Erziehungs- und Schulberatung

Steinstr. 12
59872 Meschede
Telefon: 0291 / 902 11 31
Fax: 0291 / 902 1139
E-Mail: eb-meschede@caritas-meschede.de

 

Dekanatsreferent für Jugend und Familie

Bernhard Schrader

Propst-Meyer-Str. 1

59929 Brilon

Tel. 029 61 /  966 119-14

E-Mail: bernhard.schrader@dekanat-hochsauerland-ost.de

 

Soziale Dienste der Jugendhilfe Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises
www.hochsauerlandkreis.de
jugendamtsleitung@hochsauerlandkreis.de
Am Rothaarsteig 1

59929 Brilon,

Tel.: 02961 / 94-3262, 94-3124, 94-3264 (02961 / 94-3255)

 

Öffentliche Jugendhilfe
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede
Tel. 0291 / 94 411 40

Anprechpartnerin: Petra Liese

 

Aufgabengebiet Grund­-

information

3 Std.

Basis­-

schulung

6 Std.

Intensiv-­

schulung

12 Std.

Hauptamtlich Beschäftigte     X
Kirchenvorstände / Pfarrgemeinderäte X    
Kinder- und Jugendchorleiter mit Übernachtung X X  
Erstkommunionvorbereitung

mit Übernachtung

X  

X

 
Firmvorbereitung

mit Übernachtung

X  

X

 
Messdienerarbeit

mit Übernachtung

X  

X

 
Kinder- und Jugendarbeit

mit Übernachtung

X  

X

 
Beschäftigte im Pfarrbüro X    
Küster/innen X    
Kinder- und Familiengottesdienstteams X    
WGF-Leiter/innen X    
Kommunionhelfer/innen, Lektor/innen X    
Caritas-Mitarbeiter/innen (Besuchsdienste usw.) X    
Kfd (Besuchsdienste usw.) X